Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).
Zulassung:
Ab 16 Jahren
Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportboot- führerscheinbewerber“,
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen).
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse
der Navigation,
der Seemannschaft,
des Seeschifffahrtsrechts,
der Wetterkunde und
der Fahrzeugführung
sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Ausbildung: Theorie im Vereinshaus Fuldaaue 15, jeweils samstags 9.30 h bis 14.30 h bzw nach Vereinbarung.
Kursbeginn vorauss. 7. Februar 2015, wird beim Infotreff genau vereinbart,
Nachmeldungen willkommen, baldmöglichst empfehlenswert, damit nicht zu viel „aufzuholen“ ist.
Praxis: im Frühjahr.
Die Prüfung erfolgt als Gesamtprüfung, vorausss. April.
Einzelheiten hierzu werden in den Kursen bekanntgegeben oder über die Geschäftsstelle.

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