Sie möchten auf allen Binnengewässern (Flüssen, Seen, Kanälen) segeln oder Motorboot fahren?

Dann ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen der richtige Bootsführerschein. Dieser Schein ist die amtliche Fahrerlaubnis, die neben den Bundeswasserstraßen auch auf zahlreichen Landeswasserstraßen und Landesgewässern als Befähigungsnachweis gefordert wird. Er kann als reiner „Segelschein“, als „Motorschein“ oder kombiniert mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

 

Sie möchten nahe der Küste mit einem Motorboot fahren?

Dann ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen der richtige Bootsführerschein. Dieser ist die amtliche Fahrerlaubnis, die auf den Seeschifffahrtsstraßen und bis zu drei Seemeilen Abstand von der Küste benötigt wird, um motorisierte Sportboote mit einer größeren Nutzleistung als 11.03 kW (15 PS) zu führen. Er wird auch international von Vercharterern anerkannt und gefordert.

Sie möchten in Küstengewässern segeln oder eine Segelyacht chartern?

Dann ist der Sportküstenschifferschein (SKS) der richtige Bootsführerschein. Der SKS ist die amtlich anerkannte Fahrerlaubnis für alle Küstengewässer bis zwölf Seemeilen Abstand zur Küste. Er wird auch international von Vercharterern anerkannt und gilt als Befähigungsnachweis gegenüber Versicherern. Empfohlen wird er allen Wassersportlern, die die Drei-Seemeilen-Zone verlassen wollen. Voraussetzung ist der Besitz des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich „See“.

 

Details zu den Führerscheinen:

Sportbootführerschein (SBF)

Dies ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel)

unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen

und/oder auf den Seeschifffahrtsstraßen.

Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).

 

Je nach Fahrgebiet (Geltungsbereich) und Bootsart gibt es den:

Binnen – Segelschein    (Mindestalter 14 Jahre)

Binnen – Motorschein  (Mindestalter 16 Jahre)

Seeschifffahrtsstraßen – Motorschein (Mindestalter 16 Jahre)

 

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen. Es werden Kenntnisse über

das Schifffahrtsrecht, die Seemannschaft und die Fahrzeugführung abgefragt.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot

umgesetzt und angewendet werden; es sind verschiedene Manöver vorzuführen.

 

Den Sportbootführerschein gibt es im Scheckkartenformat

 

 

Geltungsbereiche angegeben in Zeile 10.:

IWS     =     Inland Waters Sailing Craft  (Binnen-Segelschein)

IWM    =     Inland Waters Motorized Craft  (Binnen-Motorschein)

CWM   =     Coastal Waters Motorized Craft  (Seeschifffahrtsstraßen-Motorschein)

 

Sportküstenschifferschein (SKS)

Der Sportküstenschifferschein (SKS) wird von vielen Vercharterern als Befähigungsnachweis gefordert. Dieser Führerschein ist für Schiffsführer, die mit einer Yacht in Küstenrevieren bis 12 Seemeilen vor der Küste segeln wollen.

Der SKS baut auf dem SBF mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen auf und vermittelt die auf See benötigten Kenntnisse in Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Navigation, Gezeiten- und Wetterkunde.

Voraussetzungen für den Sportküstenschifferschein (SKS) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und ein Nachweis über 300 gesegelte Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Gefordert werden erweiterte Kenntnisse der Navigation, der Seemannschaft, des Schifffahrtsrechts und der Wetterkunde.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt uns angewendet werden.